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© 1991-2010 C. Kochinke, Rechtsanwalt u. Attorney at Law, Washington, DC, USA


Auslandsstation für Referendare bei C. Kochinke

Referendare in der Auslandsausbildung der Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP in Washington bewerben sich bei RA und Attorney at Law C. Kochinke.

Kandidaten weisen in der Regel vielversprechende Kenntnisse im IT-Bereich, Staatsrecht oder Wirtschaftrecht auf. Ihr Interesse besteht aus mehr als Lust an Land, Leuten oder Sprache.

Die Ausbildungsaufgaben sind vielfältig und sollen dem jungen Juristen auch die Entscheidung bei der Berufswahl erleichtern. Der vermittelte Einblick kann sich neben internationalrechtlichen Routineangelegenheiten für Firmen und Privatpersonen im Vertrags-, Gesellschafts- oder IP-Recht aus Aufgaben wie folgenden ergeben:

  • U.S.-Ministerien oder Oberste Bundesbehörden bei wirtschaftlichen und anderen Beziehungen zu Deutschland beraten.
  • Im Außenhandelsrecht einen IP-Disput zwischen den USA und anderen Staaten lösen.
  • An U.S.-Verträgen für deutsche Behörden oder deutschen Verträgen für US-Stellen mitwirken.
  • Bei der Beratung deutscher, amerikanischer und anderer Unternehmen mitwirken, vom Firmenkauf bis zur Lizenzberatung.
  • Staaten- und Diplomatenimmunitäten im konkreten Sachverhalt kennenlernen.

Zur Ausbildung gehört das Verfassen von Aktenvermerken ebenso wie von Aufsätzen und Berichten in Veröffentlichungsqualität. Diese Übungen fördern die eigene Darstellung in der fremden Sprache, in der man dem Verhandlungspartner auch in der Form überzeugend gegenübertreten will.

In der Ausbildung haben die Referendare in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Aufsätze in angesehenen Fachzeitschriften veröffentlicht, wobei sie vom Ausbilder intensiv unterstützt werden. Auch Internetveröffentlichungen in deutscher und englischer Sprache finden diese Unterstützung.

Bewerbungen sollten nur per EMail an C. Kochinke gerichtet werden. Der EMailtext sollte alle wesentlichen Angaben enthalten; Anlagen sind unerwünscht. Dieselben Regeln gelten für Praktikanten höherer Semester. Wie in den USA üblich, sollten sich Bewerber über die Ausbildungssstelle umfassend unterrichtet haben. Einige Erkenntnisse aus der Ausbildung sind unter GRRR veröffentlicht.

Angesichts der Vielzahl von Bewerbungen kann leider nicht auf Bewerbungen für bereits vergebene Termine geantwortet werden. Trotz saisonal hoher Bewerbungsraten sollten sich Referendare nicht von einer Bewerbung, selbst kurzfristig, abhalten lassen, weil die Abstimmung der maximal drei Ausbildungsplätze doch etwa durchschnittlich für etwa 15 Referendare und Praktikanten im Jahr die Ausbildung bei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP ermöglicht.

Auch Kandidaten mit teilweise verunglückten Noten haben eine Chance, wenn sie durch ausgleichende Eigenschaften den Eindruck erwecken, die Auslandsausbildung könne ihnen nützen.

Praktikanten werden ab dem vierten Semester des Jurastudiums berücksichtigt, doch sind die Kosten der neuen J-1-Visumregelung beim Lernaufenthalt von zwei Monaten wohl unvertretbar.


Derzeit sind noch Plätze im Jahre 2009 verfügbar.