German American Law Journal :: Articles Edition
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Grokster Urteil 2005

Internationaler Ausforschungsbeweis

Punitive Damages im Supreme Court: State Farm


Auf Deutsch: US-Recht
Zivil-/Zivilprozessrecht
Öffentliches Recht
Straf-/Strafprozessrecht
Sonstiges

In English: German Law
Civil Law
Public Law
Criminal Law
Miscellaneous

Authors / Verfasser
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© 1991-2010 C. Kochinke, Rechtsanwalt u. Attorney at Law, Washington, DC, USA


German American Law Journal: Index 2003

Compiled and edited by Susanne Wagner, Associate Editor

Auf Deutsch: US-Recht

Zivilrecht

Neue Bundesnovellen zum Anti-Spam-Recht (Eva Wagner, 24. Oktober 2003)
Der Artikel stellt den derzeitigen Stand des bundesweiten Anti-Spam Gesetzes in der Legislative dar. Neben prozessualen Aspekten werden die Inhalte der konkurrierenden Gesetzesvorlagen behandelt und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede herausgearbeitet. Außerdem wird auf einzelstaatliche Anti-Spam Gesetze hingewiesen.

Klage der 11. Sept.-Opfer gegen Boeing, World Trade Center, Airlines (Carolin Schosser, 12. September 2003)
Der Aufsatz behandelt die gerichtliche Feststellung der Zulässigkeit von Klagen infolge der Anschläge vom 11.September 2001: Opfer und Angehörige von Opfern können den Flugzeughersteller, die Fluggesellschaft sowie die Eigentümer und Betreiber des World Trade Centers auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Die Autorin geht dabei auf verschiedene Feststellungen des Gerichtes ein, stellt jedoch klar, daß mit der Zulässigkeit der Klage noch keine Haftung begründet ist.

Haftung für extreme EMail-Discovery (Markus Perz, 9. September 2003)
Der Autor berichtet über die Entscheidung eines kalifornischen Berufungsgerichtes, die die zivilrechtliche Haftung für die Verwendung einer offensichtlich unverhältnismäßigen Verfügung begründet. Inhalt der Verfügung war die Offenlegung von e-mails im Rahmen der Discovery. Das Gericht sah in deren Erwirkung einen Verstoß gegen den Stored Communications Act.

Anfechtungen im US-Insolvenzrecht (Wolf Marx, 31. Juli 2003)
Der Autor stellt die Anfechtung einer Verfügung in der Insolvenz anhand der Regelung des 11 USC § 547 (b) dar: Der Insolvenzverwalter kann im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Verfügungen des Schuldners anfechten, um die Gleichbehandlung aller Gläubiger entsprechend ihrem Rang sicherzustellen und einen Wettlauf zu vermeiden. Der Aufsatz gibt ferner Aufschluß über die Voraussetzungen zur Ausübung dieses Rechts.

Ipso-Facto Vertragsklauseln im US-Recht (Jens Nebel, 29. Juli 2003)
Der Aufsatz behandelt den Konflikt zwischen einzelstaatlich geregeltem Vertragsrecht und Bundesrecht auf dem Gebiet der Insolvenz. Vertragsbeendende Klauseln, die zur Umgehung der bundesrechtlichen Verfügungssperre im Falle einer Insolvenz in den Vertrag eingefügt werden, sind nach Bundesrecht unwirksam. Im weiteren werden Voraussetzungen, Anwendungsfälle und Ausnahmen der Unwirksamkeit solcher Vertragsklauseln dargestellt.

Intel v. Hamidi wegen Massenemails an Ex-Kollegen (Wolf Marx, 15. Juli 2003)
Gegenstand des Aufsatzes ist eine Entscheidung des obersten Gerichts in Kalifornien über die Versendung von e-mails durch einen Beschäftigten mittels des firmeneigenen Systems. Die e-mails enthielten Kritik am Arbeitgeber und wurden an Kollegen in der gleichen Firma verschickt. Der Autor führt aus, daß das Gericht das Versenden der e-mails als durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sah und keine Bessitzstörung feststellen konnte; die e-mails fielen außerdem nicht unter die Kategorie "Spam".

Cybergriping vor deutschen und US-Gerichten (Nicholas Zeller, 21. Juni 2003)
Der Autor stellt die Tendenz in der US-amerikanischen und deutschen Rechtsprechung zum "Cybergriping" und den "complaint names" dar. Anhand von Fallbeispielen wird veranschaulicht, daß im Allgemeinen die Meinungsfreiheit Vorrang hat und dem Markenschutz durch ausreichende Unterscheidungskraft Rechnung getragen wird.

Gericht versteht Peer-to-Peer, weist Musikindustrie in Schranken (Sabine Röttger, 29. April 2003)
Anhand einer Gerichtsentscheidung im Bereich des Urheberrechts zeigt die Autorin die Unterschiede zwischen "vicarious infringement" sowie "contributory infringement" und der Peer-to-Peer Software auf. Die Herstellerfirma der Software verletzt danach weder direkt noch mittelbar Urheberrechte von Musikverlegern, da die Voraussetzungen für die Zurechnung einer Verletzung durch den Software-Anwender nicht erfüllt sind.

Versicherer darf Lindows nicht Deckungsschutz bei Klage von Microsoft versagen (Jens Nebel, 11. April 2003)
Der Autor berichtet über ein kalifornisches Gerichtsurteil, das eine Versicherungsgesellschaft zum Rechtsschutz eines Softwareherstellers verpflichtet. Dabei geht es vor allem um die Auslegung von Klauseln im Versicherungsvertrag, die einen Ausschluß der Pflicht zum Rechtsschutz beinhalten und den Versicherer freistellen. Abschließend verweist der Autor auf die höhenmäßige Beschränkung des Strafschadensersatzes, die den Versicherungsgesellschaften im Haftungsfall zugute kommt.

U.S. Supreme entscheidet Punitive Damages neu in Sachen State Farm (C. Kochinke, 8. April 2003)
Nach einer Erläuterung des Hintergrunds der Punitive Damages gibt der Autor Einblick in die Entscheidung des U.S. Supreme Courts, die die Verfassungsmäßigkeit des Strafschadensersatzes beurteilt. Der wichtigste Aspekt des Urteils ist die höhenmäßige Beschränkung der Punitive Damages und die dadurch entstehende Rechtssicherheit auf diesem Gebiet.

Standesrecht zum zivilrechtlichen Vergleich bei der Sammelklage / Class Action (C. Kochinke, 3. April 2003)
Gegenstand dieses Berichts ist ein Disziplinarverfahren gegen einen US-amerikanischen Rechtsanwalt. Der Anwalt hatte einen Vergleich geschlossen, verletzte jedoch durch die Art und Weise der Honorierung und die Geheimhaltung des Vergleichs die Interessen seiner Mandanten. Ein derartiges Verhalten stellt einen Verstoß gegen Standesrecht dar und führt zum Ausschluß aus der Anwaltschaft.

Gesellschaftsformen im US-Wirtschaftsrecht (Thorsten Dardat, 2. Januar 2003)
Mit Blick auf ein besseres Verständnis ausländischen Rechts behandelt der Beitrag die Geschichte des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts, angefangen bei dessen Ursprung aus dem englischen common law bis zu seiner Weiterentwicklung auf dem nordamerikanischen Kontinent. Ferner enthält der Bericht eine tabellarische Übersicht über grundlegende Aspekte der wichtigsten Gesellschaftsformen.

Öffentliches Recht

Verfassungs- und Gesetzesermächtigungsbedenken gegen Do-Not-Call-Listenverordnung (Wolf Marx, 26. September 2003)
Der Bericht informiert über die Do-Not-Call-Listenverordnung und deren Verfassungsmäßigkeit. Nachdem die von einem Bundesgericht beanstandete fehlende Kompetenz der FTC zu deren Erlaß vom Kongress nachträglich zugewiesen wurde, hat ein anderes Bundesgericht festgestellt, daß die Verordnung gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt.

Versicherungszulassungsbeschräkung wegen Holocaust unter höchstgerichtlicher Lupe (Sabine Roettger, 15. Mai 2003)
Gegenstand dieses Aufsatzes ist ein Verfahren vor dem U.S. Supreme Court, das sich mit dem Kompetenzkonflikt zwischen einzelstaatlich geregeltem Versicherungsrecht und bundeseinheitlich geregelten auswärtigen Angelegenheiten befaßt. Zur Beurteilung des Verfahrensausgangs wird eine frühere Entscheidung herangezogen und deren möglicher Einfluß erörtert. Ferner weist die Autorin auf den Zusammenhang des Ausgang mit der Arbeit der International Commission on Holocaust Era Insurance Claims hin.

FDA U.S. Agent-Meldung für medizinische Geräte (Elise Taureck, 26. März 2003)
Der Bericht behandelt eine Verordnung der US-Behörde FDA, die verlangt, daß ausländische Hersteller von Medizin und Geräten, die in die Vereinigten Staaten importiert werden, einen sogenannten US-Agent benennen müssen. Dabei werden unter anderem besonders die Anforderungen an den Agent sowie dessen Funktionen und Pflichten genauer untersucht.

Strafrecht

Sonstiges

Geschichtliche Entwicklung des US-amerikanischen Urheberrechts.t (Carolin Schosser, 15. Dezember 2003)
Die Autorin stellt die Entwicklung des US-amerikanischen Urheberrechts dar, das seinen Ursprung in England hat. Anhand der kontinuierlichen Erweiterung des Schutzes des Urheberrechts durch nationale Gesetzgebung sowie internationale Übereinkommen wird deutlich, wie die Gesetzeslage dem zunehmenden technischen Fortschritt und den grenzübergreifenden Aspekten Rechnung trägt.

Dastar v. Twentieth Century Fox: Verfallenes Copyright v. Trademark im Supreme Court (Carolin Schosser, Julia Gehrke, 21. August 2003)
In diesem Aufsatz wird eine Entscheidung des U.S. Supreme Court dargestellt, die sich mit der Auslegung des den Schutz des Markenrechts betreffenden Lanham Acts befaßt. Nach einem Überblick über das US-amerikanische Urheberrecht erörtern die Autoren das Urteil, in dem festgestellt wird, daß das Gesetz den Hersteller körperlicher Sachgüter oder den Anbieter von Dienstleistungen schützt, jedoch nicht das geistige Eigentum.

US-Steueramnestie für Ausländer (Jens Nebel, 18. Juni 2003)
Die US-amerikanische Steuerbehörde IRS hat eine Steueramnestie für Ausländer verfügt, die im Regelfall wegen Nichteinreichung einer Steuererklärung mit Bußgeldern belegt würden. Zweck der Regelung ist die Förderung der Steuerwahrheit. Der Bericht stellt ferner die Voraussetzungen, den Geltungsbereich und den zeitlichen Anwendungsbereich der Verfügung im Einzelnen dar.

Standesrecht zu Vergleich und Sammelklage / Class Action (C. Kochinke, 3. April 2003)
Gegenstand dieses Berichts ist ein Disziplinarverfahren gegen einen US-amerikanischen Rechtsanwalt. Der Anwalt hatte einen Vergleich geschlossen, verletzte jedoch durch die Art und Weise der Honorierung und die Geheimhaltung des Vergleichs die Interessen seiner Mandanten. Derartiges Verhalten stellt einen Verstoß gegen Standesrecht dar und führt zum Ausschluß aus der Anwaltschaft.

In English: German Law

Civil law

Information Technology Law: Second Bavarian IT Day (Stephan Meyer, November 20, 2003)
The article contains a report on the Second Bavarian IT Day in Munich, Germany, an event designed to keep attorneys and professionals informed on current developments in IT-Law as well as an event to provide an opportunity for networking. The author gives an overview of the program and summarizes the legal issues addressed in the presentations and speeches.

E.U. Owes Compensation to Companies for Failure to Comply with WTO Mandate? (Werner Berg, October 6, 2003)
After describing the current position of the ECJ on the effect the WTO has on Community Law, the author suggests that recent ECJ rulings might acknowledge a direct effect of reports issued by the WTO Dispute Settlement Body on Community Law. This would allow European companies to recover damages for failure on behalf of the EU to comply with the recommendations of the DSB after the deadline for implementation has passed.

German Supreme Court Recognizes U.S. Corporations (Susanne Wagner, August 12, 2003)
The article addresses a case decided by the German Supreme Court concerning the legal status of companies incorporated in the United States in Germany. The holding is based on a bilateral treaty, which commands the recognition of validly established American companies in Germany as legal entities having rights and obligations as well as the ability to be a party in a lawsuit.

New Corporate Form: Societas Europeae (Florian Hauswiesner, July 17, 2003)
The article gives an overview over a European corporate form which will come into existence in October 2004. Included is among others information on the legal framework, minimum capital, registration, employee participation, tax considerations, and the different ways of formation and internal set-up. Although the corporation is considered to be European, the author points out that it nevertheless relies heavily on Member State law.

New Corporate Name Requirement Effective April 2003 (Jens Nebel, April 24, 2003)
Pursuant to a far-reaching change in the German Commercial Code, all companies and sole proprietors are now required to clarify their corporate form within their business name. The objective is to promote transparency in trade. Moreover, the German Legislative recently imposed information requirements on the operators of teleservices: The article provides a summary of the information which has to be accessible and an insight on the consequences for the practice of law.