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Phantom Stock, Golden Handcuffs und DilutionVon Rechtsanwalt Clemens Kochinke, LLM, Attorney at Law, Washington, DC,und Cand. iur. Jens Steudter, Trier, z.Zt. Washington, DC Phantom Stock und Golden Handcuffs sind amerikanische Antworten auf die Unternehmensfragen der Bindung von Schlüsselpersonal sowie der Aufnahme stimmrechtsloser Investoren ohne Dilution.Yahoo Ein Arbeitgeberziel lautet, wertvolle Spitzenkräfte an das Unternehmen zu binden. Dabei stellt sich die Frage, wie man eine solche Bindung, in der amerikanischen Wirtschaft "Golden Handcuffs" genannt, am besten erreicht.1 Allein das Anbieten günstiger Nebenleistungen wie Versicherung (für den Fall des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit) hat sich in den USA als nicht ausreichend erwiesen.2 Ein wirklicher Anreiz besteht für Führungskräfte jedoch in einer Beteiligung am Unternehmen. Manche Manager setzen für die "eigene" Firma mehr an persönlicher Initiative ein als für eine Firma, in der sie nur angestellt sind.3 Zudem reduziert sich im Falle einer Beteiligung am Unternehmen die Gefahr eines Abwerbens. In einigen Wirtschaftsbereichen gehört die Mitbeteiligung durch Aktien oder Optionen zu den Standardleistungen, denen sich ein Arbeitsgeber nicht verschließen darf. Ein Anteil am Unternehmen kann durch die Übertragung von Aktien erreicht werden. Das Kapital des Unternehmens wird in eine bestimmte Menge im Wert gleicher Anteile aufgeteilt, und diese Aktien werden von den Investoren erworben. Jeder Aktionär erhält also für das eingebrachte Kapital eine entsprechende Anzahl von Aktien.4 Er wird dadurch nicht Eigentümer genau festgelegter Bestandteile der Firma (z.B. bestimmter Gebäude oder Grundstücke), sondern ist Inhaber eines nur vom Wert her bestimmten Umfangs des Firmenkapitals. Jede Aktie repräsentiert das Recht, am Profit des Unternehmens zu partizipieren (Dividenendenausschüttung); ihr Wert steigt mit der positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Zudem stellt jede Aktie ein Stimmrecht bei der Leitung der Firma dar.5 Durch die Übertragung von Aktien können neue Investoren gleichermaßen wie Manager Unternehmensteilhaber werden. Die Ausgabe von Aktien ist jedoch mit Nachteilen behaftet. Zwar wäre der Manager am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens interessiert, da sein Einkommen nun nicht mehr nur aus dem Gehalt, sondern auch aus den Dividenden bestünde, d.h. ein Anreiz zum Überdurchschnittlichen Arbeiten ist jetzt vorhanden. Ohne andere Vorkehrungen behielte er jedoch das Aktienpaket auch im Falle des Wechels zu einem anderen Unternehmen. Bildlich gesprochen wären die "goldenen Handschellen" also locker. Zudem erhält der Manager in seiner Aktionärsstellung ein Mitspracherecht bei der Führung des Unternehmens. Das Ziel der Beteiligung ohne die Nachteile des Kontrollverlustes und schwacher Bindung läßt sich durch die Zuteilung von Phantom Stock erreichen. Weiteres Ziel wäre die Vermeidung der Dilution bestehender Aktien- und Stimmrechtsverhältnisse. Die Übertragung von Aktien auf den neuen Teilhaber läßt sich ja nur auf zwei Wegen realisieren: Man könnte bei gleichbleibendem Stammkapital zusätzlich zu den bisherigen Aktien neue ausgeben, mit der Folge, daß die Altaktien an Wert verlieren. Stockt man dagegen das Kapital des Unternehmens entsprechend den neu ausgegebenen Aktien auf, wird der Wertverlust vermieden, aber die Altaktionäre büßen einen Teil ihrer Stimmrechte ein, da sich die Gesamtsumme der Anteile erhöht hat. Die Vermeidung dieser sogenannten Dilution läßt sich ebenfalls durch Phantom Stock erreichen. Dieser Beitrag erörtert grundsätzliche Gestaltungsfragen; je nach anwendbarem Vertrags-, Gesellschafts- und Steuerrecht sind die konkreten Möglichkeiten sehr unterschiedlich. II. Konstruktion von Phantom Stocks A) Übertragung von Equity Units Beispielsweise werden folgende Situationen geregelt:
2) Aktiengleiche Stellung 3) Steuerliche Bewertung des Vorgangs Im Rahmen dieses Vertrages kann bereits der Erwerb der aktiengleichen Anteile einen steuerlich relevanten Vorgang darstellen. Weiterhin ist die Gewinnausschüttung steuerlich von Bedeutung.10 Bei der Auflösung des Vertrages, wenn der Inhaber der Anteile diese dem Unternehmen zurückverkauft und einen Wertzuwachs als Gewinn erhält, können ebenfalls steuerliche Tatbestände erfüllt sein. Wird der Phantom Stock statt einer Vergütung eingeräumt, ist auch ein Einkommensteuertatbestand zu berücksichtigen.11 B) Einräumung eines Nutzungsrechtes Dem Investor oder Mitarbeiter wird also keine eigentümergleiche oder auch nur -ähnliche Stellung eingeräumt, sondern er erhält lediglich das Recht, an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens teilzuhaben. Er erhält keinen symbolischen Anteil am Unternehmen, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Dabei ergeben sich im Vergleich zur Übertragung von Equity Units für die beiden Parteien keine praktischen Nachteile. Entscheidender Vorteil dieses Arrangements ist es, daß die Investition des neuen Teilhabers in das Unternehmen und im Gegenzug die Einräumung des Nutzungsrechtes keinen steuerlich relevanten Vorgang darstellen müssen. Im Vergleich zum Equity Unit-Plan fällt bei entsprechender vertraglicher Gestaltung also ein steuerpflichtiger Vorgang weg. III. Folgerungen Vergleichstabelle Aktien Equity Units Nutzungsrecht Eigentum am Erwerb des eigentümerähnliche keine Eigen- Firmenkapital Eigentums Stellung tümerstellung Partizipierung Ausschüttung dividenden- dividenden- am Profit von Dividenden ähnliche Rechte ähnliche Rechte Wirtschaftl. Kurssteigerung Wertsteigerung Wertsteigerung Entwicklung der Aktien der Anteile des Rechts Kontrolle Aktien sind keine Mitsprache keine Mitsprache des Unternehmens Stimmrechte Bindung an schwache starke starke das Unternehmen Bindung Bindung Bindung Steuerliche Relevanz: a) Bei Investition ja möglicherweise nein bzw. Übertragung b) Bei Gewinn- ja ja ja ausschüttung c) Bei Beendigung ja ja ja Literaturverzeichnis1 Peter W. Hutchings, The Phantom Stock Plan, Journal of American Society of CLU (Chartered Life Underwriter), January 1986, Seite 34-42, Seite 34. 2 Hutchings, aaO. 3 Mark A. Teitelbaum, Insurance-Funded Incentive Compensation: Phantom Stock and Stock Appreciation Rights, Journal of the American Society of CLU (Chartered Life Underwriter) & ChFC (Chartered Financial Consultant), July 1994, Seite 44-53, Seite 44. 4 18A Am Jur 2d. 432. 5 Belt v. Belt, 106 Idaho 426, 679 P2d 1144. 6 Teitelbaum aaO., Seite 45; Hutchings aaO. 7 18B Am Jur 2d. 1986; Exec. Comp. & Tax Coord., RIA .4, 177. 8 Lieberman v. Becker, 38 Del Ch 540, 155 A2d 596; Exec. Comp. & Tax Coord., RIA .4, 167. 9 Vgl. insgesamt: Hutchings aaO., Seite 34f. 10 Treas. Reg. §1.3401(a)-1(a). 11 Rev. Rul. 69-286, 1969-1 C.B. 253; Teitelbaum aaO., Seite 47. 12 Vgl. insgesamt: Teitelbaum aaO., Seite 50; Hutchings aaO., Seite 35. Copyright 1997 Clemens Kochinke Return to Main Page |